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 Kosten der Rechtsberatung und Vertretung

Kontakt

Erstberatung

Die Kosten für ein Erstgespräch betragen 190,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer.


Hier erhalten Sie


  • eine Beratung zu Ihren sozial- und verwaltungsrechtlichen Fragen,
  • ein Feedback zum weiteren Vorgehen, auf Ihre Rückfrage im Anschluss an die Beratung.


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Weitere gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit


Für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung: 250,00 € zzgl. Mehrtwertsteuer pro Stunde.

  • Minutengenaue Abrechnung,
  • monatliche Rechnung,
  • Anrechnung Erstberatungsgebühr,
  • Verrechnung mit Kosten, die von einer Rechtsschutzversicherung übernommen werden.


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Die Kosten für eine Vertretung im Kinder- und Jugendhilferecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

 Für Menschen mit geringem Einkommen besteht die Möglichkeit Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe bei dem für Sie örtlich zuständigen Gericht zu beantragen sowie die Möglichkeit die o. g. Kosten in Raten zu bezahlen.
Möchten Sie ein Erstgespräch für eine Rechtsberatung vereinbaren? Ich freue mich auf Ihre Nachricht.
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