Die Kosten für ein Erstgespräch betragen 190,00 € zzgl. 19 % Umsatzsteuer.
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Weitere gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit
Für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung: 250,00 € zzgl. Mehrtwertsteuer pro Stunde.
Die Kosten für eine Vertretung im Kinder- und Jugendhilferecht richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).